9.2.3 Die Bestimmung von Ni und Co mittels SWV
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10 Auswertung von Meßsignalen

Die zur Ableitung des Meßsignals auf die Probenkonzentration benötigten Informationen (Definition der Probeneinwaage, des Analysenvolumens, der Standardkonzentration und der eingesetzten Standard- sowie Puffervolumen) werden bereits bei Erstellung der Meßreihe durch Verknüpfen der Meßmethode und der Standarddefinition mit der Probenliste (s. Anhang I 2.3) an das Auswertungsprogramm übergeben. Unabhängig von dem gewählten Analysen-verfahren werden neben der reinen Meßwertkurve mit den detektierten und vom Rechner erkannten Substanzen auch eine X- bzw. Y-Achse mit den vom Analysenprizip benutzten Größen (bei der Voltammetrie das Signal in Ampere und das Potential in Volt) auf dem Bildschirm angezeigt. Zu jedem Peak werden auch die berechneten Grenzen angezeigt und mit einer Linie (Grundlinie) verbunden. Der Meßwert ergibt sich aus dem Meßsignal abzüglich dem Wert der Grundlinie an dieser Stelle. Die ermittelten Meßwerte liefern die Grundlage für die Berechnung des Analysenresultates und werden mit diesem in dem gewünschten Format ausgegeben (s. Anhang I 2.4).

Da bei der Voltammetrie die Aufnahme von Voltammogrammen einer Lösung beliebig oft wiederholt werden kann, ohne daß sich die Konzentration der zu bestimmenden Species in der Lösung meßbar ändert, eignen sich Standard-Additionsverfahren (Methode des bekannten Eichzusatzes) besonders für voltammetrische Bestimmungsmethoden. Durch die Zugabe der Standard-substanz zur Probenlösung können Matrixeffekte, d.h. der Einfluß der Hauptbestandteile auf das Analysenverfahren, erkannt und berücksichtigt werden. Eine notwendige Anpassung des Salzgehaltes bei externer Kalibrierung an die Probenlösung, deren exakte Zusammensetzung besonders an Komponenten organischen Charakters nicht bekannt ist, kann somit unterbleiben.

Da der Lösungsvorlage in der voltammetrischen Meßzelle sowohl bei der Standardaddition (Probe) als auch bei der linearen Kalibrierung (Blindwert) neben einer evtl. nötigen Elektrolytlösung ein Standardvolumen zugesetzt wird, verändert sich das Volumen der Lösung, und die Konzentrationsänderung muß bei jedem Zusatz um dieses Volumen wie folgt korrigiert werden:

DCX : Änderung der Massenkonzentration
CS : Massenkonzentration Standard
VS : Standardvolumen
VX : Lösungsvolumen
VE : Elektrolytvolumen

Die Regressionsanalyse wird anschließend vom Auswerteprogramm anhand der in Kapitel 6.6 angegebenen statistischen Verfahren durchgeführt und die Verfahrenskenndaten der linearen Kalibrierfunktion Steigung b, Achsabschnitt a, Korrelationskoeffizient r, Reststandardabweichung sy, Verfahrens-Standard-abweichung SX0, Verfahrens-Variationskoeffizient VX0 sowie die Prüfgröße Xp zur Absicherung der unteren Arbeitsbereichsgrenze automatisch bei der Ausgabe der Analysenresultate berechnet.

Als Qualitätsmerkmal der Kalibrierung dienen die in Kapitel 6.5 beschriebenen Größen:

- Verfahrensstandardabweichung SX0 als absolutes Präzisionsmaß der Kalibrierung, berechnet aus der Reststandardabweichung SY (Streuung der Meßwerte um die Regressionsgerade) und der Empfindlichkeit b

- Verfahrensvariationskoeffizient VX0 (relative Verfahrensstandardabweichung) als relatives Präzisionsmaß

Um den linearen Meßbereich, die Verfahrenskenndaten und vor allem die untere Arbeitsbereichsgrenze absichern zu können, wurde für die angewendeten Anreicherungszeiten und Meßmethoden eine Kalibrierung mit mindestens 7 Standardzusätzen durchgeführt. Da besonders bei der Ultraspurenanalyse auf den Prüfwert Xp zur Absicherung der unteren Arbeitsbereichsgrenze Wert gelegt wird, wurde vom dynamischen Meßbereich nur ein kleiner Teil ausgenutzt und mit möglichst kleinen Standardzusätzen gearbeitet, obwohl der lineare Meßbereich weit größer ist.

Für die simultane Ultraspurenanalyse von Blei, Kupfer und Cadmium in Meerwasser wurde eine Anreicherungszeit für die DPASV (10 mV/s, EDP 50 mV, Leitelektrolyt 0,02M HNO3) von 10 Minuten gewählt. Auf die Bestimmung von Zink wurde hier verzichtet und an anderer Stelle mit kürzerer Anreicherungszeit durchgeführt, damit der Quecksilbertropfen für diese Anreicherungszeit und dem relativ niedrigen pH von » 1,6 (0,1 % HNO3) noch ausreichend stabil an der Elektrodenkapillare haftet und eine mögliche Kontamination durch Pufferzugabe ausgeschlossen werden kann. Die Verfahrenskenndaten der linearen Kalibrierfunktion wurden entsprechend Tab.19 berechnet:

Tab.19 Verfahrenskenndaten der linearen Kalibrierfunktion

Anreicherungszeit (tel) 600 s

Cd

Pb

Cu

Korrelation: r

0.99998

0.99993

0.99996

Reststreuung sy [nA]

0.012

0.0127

0.0675

Verfahrens-Stdabw. SX0 [µg/l]

0.001

0.0010

0.0020

rel. Verfstdabw. Vx0 [%]

0.590

1.290

0.7900

y=bx+a

 

 

 

Steigung b [nA/(µg/l)]

14.7976

8.4007

28.6566

Achsabschnitt a [nA]

-0.0057

0.1325

-0.4390

Standardkonzentrationen [µg/l]

0.01234 -
0.33333

0.01234 -
0.33333

0.02469 -
0.66666


Die vom Auswerteprogramm DART berechneten Verfahrenskenndaten der linearen Regression sind identisch mit den Regressionsdaten, die mit dem von PERKIN ELMER entwickelten Programm „Statistische Qualitätssicherung in der Analytik“ [117]ermittelt wurden.

Da in der 1995 kommerziell erhältlichen Version des PE-Programmes die Nachweis-, Erfassungs- und Bestimmungsgrenzen jedoch nach der DIN-Methode ermittelt wurden, muß sich die Bestimmungsgrenze (95%) aus den in Kapitel 6.5 genannten Gründen um den Faktor 1,8 von der mit DART nach FUNK et al [104]berechneten Bestimmungsgrenze unterscheiden. Zudem wird bei DART die dritte Nachkommastelle gerundet, wodurch sich bei der Angabe in µg/l geringe Unterschiede zu den von dem PE-Programm mit sechs Nachkommastellen ermittelten Verfahrenskenndaten ergeben (Tab.20).

Tab. 20 Vergleich der mit DART und PE SQS für Cd, Pb und Cu berechneten unteren
Arbeitsbereichsgrenze (tel=600s)

Element
(tel)
DART-Statistik
XP [µg/l]
PE SQS DIN 95%
[µg/l]
DIN 99%
[µg/l]
Cd
(600s)
0.003 Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze
0.001812
0.003623
0.006254
0.00293
0.00586
0.01027
 
Pb
(600s)
0.006 Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze
0.003493
0.006986
0.012215
0.00583
0.01167
0.02055
 
Cu
(600s)
0.011 Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze
0.005548
0.011097
0.019406
0.009265
0.018531
0.032737


Für die Spurenanalyse in biologischen Materialien und Lebensmittelproben wurden kürzere Anreicherungszeiten gewählt, um einen größeren Probendurchsatz im vollautomatischen Routinebetrieb bei ausreichender Sicherheit des analytischen Verfahrens zu ermöglichen (s. Tab.21).

Tab.21 Vergleich der mit DART und PE SQS für Zn, Cd, Pb und Cu berechneten unteren
Arbeitsbereichsgrenze (tel=300s)

Element
(tel)

DART-Statistik
XP [µg/l]

PE SQS

DIN 95%
[µg/l]

DIN 99%
[µg/l]

Zn
(300s)

0.018

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.009024
0.018048
0.031157

0.014594
0.029188
0.051318

Cd
(300s)

0.009

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.004409
0.008817
0.015222

0.007130
0.014260
0.025081

Pb
(300s)

0.011

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.005871
0.011741
0.020268

0.009494
0.018989
0.033324

Cu
(300s)

0.015

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.007774
0.015547
0.026842

0.012572
0.025145
0.044247

Ni und Co wurden im SWV-Modus nach adsorptiver Anreicherung des Chelatkomplexes (200 mV/s, 100 Hz, ESW: 50 mV, Leitelektrolyt 0,02M HNO3) bestimmt. Aufgrund der in Kapitel 9.2 beschriebenen Empfindlichkeitssteigerung genügte sowohl bei der Ultraspurenanalyse in Wasser als auch bei der Spurenanalyse in biologischen Materialien und Lebensmittelproben eine Anreicherungszeit von 180 s (s. Tab.22).

Tab.22 Vergleich der mit DART und PE SQS für Ni und Co berechneten unteren
Arbeitsbereichsgrenze (tel=180s)

Element

DART-Statistik
XP [µg/l]

PE SQS

DIN 95%
[µg/l]

DIN 99%
[µg/l]

Ni
(180s)

0.002

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.001439
0.002879
0.005036

0.00200
0.00500
0.00900

Co
(180s)

0.004

Nachweisgrenze
Erfassungsgrenze
Bestimmungsgrenze

0.002166
0.004333
0.007578

0.00362
0.00724
0.01281

Der von DART berechnete Prüfwert Xp ist mit der nach DIN (95%) berechneten Erfassungsgrenze vergleichbar und wurde zur Absicherung des unteren Arbeitsbereichsendes herangezogen.

Für flüssige Proben, deren Probenaufarbeitung keine Volumenänderung zur Folge hat, wurden die Prüfwerte entsprechend der Anreicherungszeit direkt mit dem Analysenergebnis verglichen. Bei Feststoffproben, die nach einem Aufschluß auf ein bestimmtes Volumen mit Reinstwasser aufgefüllt wurden, mußten die Prüfwerte auf die Einwaage und das Endvolumen umgerechnet werden. Auch eventuelle Verdünnungsschritte sind hier einzubeziehen. In Tab.23 sind die mit der üblichen Aufschlußeinwaage und dem entsprechenden Endvolumen berechneten Prüfwerte dargestellt.

Tab.23 Berechnung der unteren Arbeitsbereichsgrenze für Feststoffproben

Element

Xp [µg/l]

Volumen

Anreicherungszeit

Einwaage

Xp-berechnet

 

 

25 ml

(tel)

0.2 g

(µg/g)

Zn

0.018

300s

0.00225

Cd

0.009

0.00112

Pb

0.011

0.00137

Cu

0.015

0.00187

Ni

0.002

180s

0.00025

Co

0.004

0.0005

Bei den berechneten Prüfwerten wird deutlich, daß es sich hier um idealisierte Arbeitsbereichsgrenzen handelt, die weder Matrixstörungen berücksichtigen, noch auf die entsprechenden Blindwerte eingehen.

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[117] Lermhardt, U.; Kleiner, J.: Statistische Qualitätssicherung in der Analytik (Statistikprogramm PE-SQS V2.0), Bodenseewerk Perkin Elmer GmbH, Überlingen 1995.