Viele Schwermetalle (Fe, Cu, Zn, Mn, Co, Mo, Cr, Se, Ni, V, Sn, Si, As, Pb) [185] sind essentiell und müssen dem menschlichen Organismus mit der Nahrung in ausreichender Menge zugeführt werden (optimale Bedarfsdeckung s. Tab. 42). Definitionsgemäß gehören alle Mineralstoffe, deren Konzentration bei Mensch und Tier in der Regel 50 mg/kg Körpermasse nicht übersteigt, zu den Spurenelementen. Essentielle Spurenelemente wirken überwiegend als Aktivatoren oder Bestandteile von Enzymen (Metalloenzymen bzw. Metall-Enzymkomplexen) und Hormonen oder als Zentralatome von Vitaminen; sie können aber auch wichtige Funktionen im Nucleinsäurestoffwechsel ausüben[186] . Ist die Versorgung minimal, so können Mangelerscheinungen noch verhindert werden; der dazwischenliegende Bereich wird suboptimal, der darüberliegende subtoxisch bzw. toxisch genannt. Hierbei muß berücksichtigt werden, daß eine analytisch festgestellte Menge eines Elements in Lebensmitteln allgemein nur teilweise vom Organismus aufgenommen und verwendet werden kann. Schwermetalle können auf ihrem Weg durch die Nahrungskette sowohl an- als auch abgereichert werden[187]. Die Lebensmittelkontamination beruht in erster Linie auf anthropogenen Gründen (Industrie- und Verkehrsemissionen, Müllentsorgung, Deponien, Spülfeldanbau, Pflanzenschutz, Lebensmittelverarbeitung etc.). [95] [188] [189] [190] [191]
Tab. 43 Empfohlene mittlere Tagesaufnahme eines Erwachsenen |
Element | (mg/d) | Element | (mg/d) |
Eisen | 12 - 18 [192] | Molybdän | 0,15 - 0,5 [187] |
Zink | 10 - 20 [192] | Chrom | 0,05 - 0,2 [187] |
Kupfer | 2 - 4 [192] | Selen | 0,05 - 0,2 [187] |
Mangan | 2 - 5 [192] |
Das Fundstellenverzeichnis von Beurteilungsgrundlagen für Schwermetalle in Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen Bedarfsgegenständen von SIEGEL [193] [194] [195] bietet eine umfassende Übersicht und Orientierungshilfe.
Für Lebensmittel ist eine vergleichsweise geringe Zahl von Höchstmengen (s. Tab. 44) in der Schadstoff-Höchstmengenverordnung (SHmV) festgelegt.
Tab.44 Quecksilber-Höchstmengen nach SHmV [196] |
Höchstmenge Hg | Lebensmittel |
1,0 mg/kg a |
Aal, Hecht, Zander, Blauleng, Eishai, Heringshai, Katfisch, Rotbarsch, Schwertfisch, Stör, weißer Heilbutt und daraus hergestellte Erzeugnisse; sowie |
0,5 mg/kg a |
sonstige Fische, Krusten-, Schalen- und Weichtiere und daraus hergestellte Erzeugnisse |
a bezogen auf das Frischgewicht der eßbaren Teile eines Tieres |
Grenzwerte für einige Schwermetalle sind in den Verordnungen für Trinkwasser [197] und Wein (incl. Traubenmost, Likörwein, weinhaltige Getränke) festgelegt [198]. Für eine Reihe von Lebensmitteln hat das BGVV (vormals BGA) sogenannte Richtwerte veröffentlicht (s. Tab.45 und Tab. 46).
Lebensmittel, in denen eine Höchstmenge überschritten wird, gelten im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) nicht mehr als verkehrsfähig. Richtwerte jedoch können als die Obergrenze eines Bereichs ”normaler Hintergrundbelastung” durch das jeweilige Element gesehen werden. Durch eine Richtwertüberschreitung wird somit auf besondere Kontaminationsbedingungen hingewiesen [199] .
Die Richtwerte sind nicht toxikologisch abgeleitet und daher führt erst eine mindestens doppelte Richtwertüberschreitung zu einer Beanstandung gemäß LMBG (z.B. nach §17 (1)2b, soweit nicht andere Rechtsvorschriften greifen). Weitere Beurteilungsgrundlagen können in den entsprechenden Verordnungen, ADI- (acceptable daily intake), MAK-Werten, EG-Richtlinien und warenkundlichen Erfahrungswerten [195] [200] [201] [202] [203] [204] [205] [206] [207] gesehen werden.
Tab. 45 Richtwerte für Blei, Cadmium und Quecksilber in Lebenmitteln |
Lebensmittel |
Warencode [209] |
Blei |
Cadmium |
Quecksilber |
Milch |
0101, 0102 |
0,03 |
0,005 |
0,01 |
Kondensmilch |
020501, 0206 |
0,30 |
0,05 |
0,01 |
Käse (außer Hartkäse) |
03 ohne 0301, 0303 |
0,25 |
0,05 |
0,01 |
Hartkäse |
0301, 0303 |
0,50 |
0,05 |
0,01 |
Hühnereier |
0501 |
0,25 |
0,05 |
0,03 |
Rindfleisch |
0601, 0602 |
0,25 |
0,10 |
0,03 |
Kalbfleisch |
0608, 0609 |
0,25 |
0,10 |
0,03 |
Schweinefleisch |
0615, 0616 |
0,25 |
0,10 |
0,03 |
Hackfleisch |
0632 |
0,25 |
0,10 |
0,03 |
Hühnerfleisch |
0635 |
0,25 |
0,10 |
0,03 |
Rinderleber |
060301 |
0,50 |
0,30 |
0,10 |
Kalbsleber |
061001 |
0,50 |
0,30 |
0,10 |
Schweineleber |
061701 |
0,50 |
0,30 |
0,10 |
Rinderniere |
060302 |
0,50 |
0,50 |
0,10 |
Kalbsniere |
061002 |
0,50 |
0,50 |
0,10 |
Schweineniere |
061702 |
0,50 |
0,50 |
0,10 |
Fleischerzeugnisse |
07 |
0,25 |
0,10 |
0,05 |
Wurstwaren |
08 |
0,25 |
0,10 |
0,05 |
Fische, Fischzuschnitte und Fischerzeugnisse |
10, 11 |
0,50 |
0,10 |
0,50 a/ 1,0 b |
Krusten-, Schalen-, Weichtiere; ausgenommen: |
12 |
0,50 |
0,50 |
0,50 a |
- Krebstiere |
1201, 1202 |
0,50 |
0,10 |
0,50 a |
- Hummer |
120104 |
0,50 |
0,50 |
0,50 a |
- Muscheltiere |
1203, 1204 |
0,80 |
0,50 |
0,50 a |
Weizen |
1501 |
0,30 |
0,10 |
0,03 |
Roggen |
1502 |
0,40 |
0,10 |
0,03 |
Reis |
1506 |
0,40 |
0,10 |
0,03 |
Leinsamen |
230403 |
- |
0,30 |
- |
Sonnenblumenkerne |
230404 |
- |
0,60 |
- |
Sesam |
230408 |
- |
0,80 |
- |
Schalenobst |
2305, 2306, 2307 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Erdnüssed |
230501 |
0,50 |
0,10 |
0,03 |
Erdnüssed geröstet |
230701, 230710 |
0,50 |
0,10 |
0,03 |
Kartoffeln |
2401 |
0,25 |
0,10 |
0,02 |
Blattgemüse |
2501 |
0,80 |
0,10 |
0,05 |
ausgenommen: |
|
|
|
|
Petersileinblätter, Küchenkräuter |
250117, 250125 |
2,00 |
0,10 |
0,05 |
Spinat |
250114 |
0,80 |
0,50 |
0,05 |
Sproßgemüse |
2502 |
0,50 |
0,10 |
0,05 |
Fruchtgemüse |
2503 |
0,25 |
0,10 |
0,05 |
Wurzelgemüse |
2504 |
0,25 |
0,10 |
0,05 |
- Knollensellerie |
250403 |
0,25 |
0,20 |
0,05 |
Beerenobst |
2901 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Kernobst |
2902 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Steinobst |
2903 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Zitrusfrüchte |
2904 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Früchte, Pflanzenteile exotisch undRhabarber |
2905 |
0,50 |
0,05 |
0,03 |
Erfrischungsgetränke |
3201-3213 |
0,20 |
0,05 |
0,01 |
Wein |
33 |
0,30 a |
0,01 a |
0,01 |
Bier |
36 ohne 3614 |
0,20 |
0,03 |
0,01 |
Schokoladen |
4401-4405 |
- |
0,40 |
- |
Milchschokoladen und Pralinen; ausgenommen: |
4406-4416 |
- |
0,15 |
- |
- Sahneschokoladen |
4412-4413 |
- |
0,40 |
- |
Tab.46 Weitere Richtwerte für Lebensmittel |
Lebensmittel (mg/kg) |
Element |
Richtwert (mg/kg) |
Tintenfisch und -Erzeugnisse [211] |
Blei |
0,5 |
Tintenfisch und –Erzeugnisse [211] |
Cadmium |
0,5 |
Obst und Gemüse [208] |
Thallium |
0,1 |
Der amtlichen Lebensmittelüberwachung wurde das folgende Zahlenmaterial über Nahrungsmittelbelastung durch Schwermetalle entnommen. Die Medianwerte einer statistischen Auswertung solcher Daten durch das BGVV sind in Tab. 47 und Tab. 48 beispielhaft angegeben.
Tab. 47 Mittlere Schwermetallgehalte in tierischen Lebensmitteln. Auswertung ZEBSa 1980 - 1985 [212]. Angabe der Medianwerte in mg/kg Frischsubstanz |
Lebensmittel |
As |
Pb |
Cd |
Hg |
Milch |
0,050 |
0,002 |
0,002 |
0,010 |
Eier |
0,010 |
0,100 |
0,006 |
0,005 |
Rindfleisch |
0,013 |
0,020 |
0,005 |
0,001 |
Schweinefleisch |
0,002 |
0,005 |
0,010 |
0,001 |
Rinderleber |
0,016 |
0,240 |
0,090 |
0,006 |
Schweineleber |
0,018 |
0,080 |
0,060 |
0,010 |
Rinderniere |
k.A. |
0,270 |
0,400 |
0,023 |
Schweineniere |
k.A. |
0,050 |
0,390 |
0,045 |
Hühner |
0,075 |
0,025 |
0,011 |
0,010 |
Süßwasserfische |
0,050 |
0,050 |
0,015 |
0,135 |
Seefische |
2,260 |
0,102 |
0,010 |
0,100 (0,950) b |
a ZEBS, BGVV, Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien |
Tab. 48 Mittlere Schwermetallgehalte in pflanzlichen Lebensmitteln. Auswertung ZEBS a |
Lebensmittel |
As |
Pb |
Cd |
Hg |
Reis |
- |
0,030 |
0,023 |
- |
Roggen |
- |
0,060 |
0,013 |
0,001 |
Weizen |
- |
0,028 |
0,046 |
0,001 |
Kartoffeln |
0,005 |
0,025 |
0,026 |
0,001 |
Blattgemüse |
0,028 |
0,060 |
0,021 |
0,010 |
Wurzelgemüse |
0,014 |
0,030 |
0,029 |
0,003 |
Sellerie |
- |
- |
0,740 |
- |
Kernobst |
0,006 |
0,034 |
0,004 |
0,010 |
Steinobst |
0,05 |
0,030 |
0,003 |
0,010 |
a ZEBS, BGVV: Zentrale Erfassungs- und Bewertungsstelle für Umweltchemikalien. |
Weitere detaillierte Übersichten zu Schwermetallgehalten in Lebensmitteln incl. Schwankungsbreiten finden sich in [201] [204] [205] [206] [207] [212] [213].
Zur Erweiterung der Datenbasis, als Grundlage für neue Richtwerte sowie zur Abschätzung der aktuellen Belastungstrends koordiniert das BGVV im sogenannten BGVV-ZEBS Forschungsvorhaben ”Bundesweites Monitoring” flächendeckende Lebensmitteluntersuchungen (u.a. auf Al, As, Cd, Cr, Cu, Hg, Ni, Pb, Se, Tl, Zn [200] [201]).
Bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind Schwermetallanreicherungen durch die Nahrungskette in Fisch, Leber und Niere zu beobachten, zu Fleisch und Milch hin findet eher eine Abnahme statt.
Bei Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs sind große Oberflächen (z.B. Freilandsalat), lange Standzeiten (z.B. Grünkohl), besondere Akkumulationsfähigkeit (z.B. Sellerie s.o., Pilze, Paranüsse) sowie Anbau-bedingungen (z.B. Weizen auf Spülfeldern, Immissionen) von Bedeutung [188] .
Die beschriebenen und optimierten Aufschlußverfahren (s. Kapitel 12.2.1 und 12.4.2) wurden für biologische Matrices hinsichtlich ihrer Güte überprüft. Die Qualitätssicherung der Aufschlußverfahren erfolgte durch die voltammetrische Analyse verschiedener Standardreferenzmaterialien [214] [215] [216].
Das voltammetrische Verfahren selbst wurde zudem durch Kontrollstandards überprüft, die aus ICP-Einelementstandards hergestellt und eine dem angewandten Aufschlußverfahren entsprechende Acidität aufwiesen (Kapitel 12). Die Kontrollstandards wurden der Meßzelle vom Autosamplersystem in verschiedenen Verdünnungen zugeführt, um den Konzentrationsbereich und die untere Arbeitsbereichsgrenze abzusichern.
Sowohl die Schwermetallzusammensetzung der biologischen Materialien einer Meßreihe als auch die Konzentration der einzelnen Schwermetalle einer Einzelprobe wiesen große Unterschiede auf (Cd/Pb<Zn/Cu). Deshalb erfolgte die Kalibrierung mit Mischstandards, die eine wesentliche höhere Konzentration an Zn und Cu aufwiesen als an Cd und Pb (z.B. Ausgangsstandard 100 µg/l Cd/Pb und 1000 µg/l Zn/Cu). Zudem wurden die Aufschlußlösungen einer Meßreihe entsprechend der zu erwartenden Konzentration vom Autosampler-system wahlweise verdünnt.
Bei einer Verdünnung der einzelnen Aufschlußlösungen biologischer Proben wurde immer ein Kompromiß zwischen unterer Arbeitsbereichsgrenze (Cd/Pb) und der Linearität des Meßbereiches für hohe Konzentrationen (Zn/Cu) gesucht. Entsprechend der angewandten Aufschlußmethode mußte zudem die Acidität berücksichtigt werden. Die in Abb. 50 dargestellte Meßreihe soll dies lediglich verdeutlichen.
Abb.50 Ermittelte Schwermetallgehalte in Referenzmaterialien und Kontrollstandards* einer Meßreihe im Überblick |
Die folgenden Ergebnisse der Schwermetallbestimmung in Referenzmaterialien sind nach Aufschlußmethode und Auswerteverfahren gegliedert dargestellt. Aufgrund der großen Konzentrationsunterschiede bietet sich eine Darstellung mit logarithmischer Skalierung an. Die Bezeichnung der Referenzmaterialien wurde aus Platzgründen in den folgenden Abbildungen nicht voll ausgeschrieben, sondern lediglich deren Nummer wiedergegeben (vgl. Tabelle der Referenzmaterialien im Anhang).
Die ermittelten Ergebnisse der Schwermetallgehalte sind den zertifizierten Gehalten (Sollwert) gegenübergestellt. Bei den Kontrollstandards ist die ermittelte Lösungskonzentration in µg/l dargestellt. Die Kontrollstandards mit unterschiedlichen Schwermetallgehalten wurden für die einzelnen Elemente nicht mit einheitlichen Standardlösungen gemittelt und sind mit einem * gekenn-zeichnet.
Die durch den kombinierten Druck- und UV-Aufschluß (D-UV, Kapitel 12.2.1) aufgeschlossenen Referenzmaterialien wurden zunächst nach externer linearer Kalibrierung gemessen. Durch diese Vorgehensweise kann der Probendurchsatz im Vergleich zum Auswerteverfahren mittels Standardaddition wesentlich erhöht werden, auch wenn, wie bereits in den Abschnitten 4 und 6.4 dargelegt, die in Aufschlußlösungen enthaltenen Salze und organischen Restbestandteile nicht berücksichtigt werden.
Abb. 51 Ermittelte und zertifizierte Zinkgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/externe Kalibrierung |
Abb. 52 Ermittelte und zertifizierte Cadmiumgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabw.; D-UV/externe Kalibrierung |
Abb.53 Ermittelte und zertifizierte Bleigehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/externe Kalibrierung |
Abb. 54 Ermittelte und zertifizierte Kupfergehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/externe Kalibrierung |
Die Bestimmung von Zn in biologischen Materialien (Abb. 51) ist bis zu sehr hohen Konzentrationen mit diesem Kalibrierungsverfahren möglich. Für den Mittelwert der Wiederfindung von Zn in Referenzmaterialien wurden 98 % bei einer mittleren Standardabweichung des Mittelwertes von 13,8 % berechnet.
Bei der Bestimmung von Cd und Pb (Abb. 52 und Abb. 53) sind die ermittelten Schwermetallgehalte gegenüber den zertifizierten bei Meßwerten unter 2 µg/l deutlich erhöht. Dies läßt sich dadurch erklären, daß der Signaluntergrund bei dem externen Kalibrierverfahren nicht berücksichtigt wird und zudem mögliche Pb-Kontaminationen (s. Kapitel 11) das Ergebnis bei niedrigen Gehalten verfälschen.
Auch bei der Bestimmung von Cu (Abb. 54) in Aufschlußlösungen biologischer Materialien fallen Mehrbefunde auf. Dies wird in diesen Konzentrationsbereichen weniger durch Kontaminationsprobleme als vielmehr durch die Erhöhung des Signaluntergrundes durch die Aufschlußlösung hervorgerufen (s. Kapitel 9.1.4 und Kapitel 12).
Um den Signaluntergrund und den Einfluß der Matrix auf das Signal für die unterschiedlichen Aufschlußlösungen zu berücksichtigen, wurde jede Probe mit mindestens zwei Standardadditionen gemessen.
In Abb. 55 - Abb. 58 ist allgemein eine Steigerung der Präzision im Vergleich zu den Meßergebnissen nach vorrangegangener externer linearer Kalibrierung (Abb. 51 - Abb. 54) gut erkennbar. Obwohl die Meßergebnisse für Zink in allen Referenzmaterialien sehr reproduzierbar ausfallen, sind geringe Mehrbefunde für nahezu alle Materialien auffällig (Abb. 55). Selbst bei den relativ hohen Zinkgehalten der Referenzmaterialien macht sich die Zn-Kontamination aus der Raumluft und von Oberflächen eingesetzter Arbeitsmittel bemerkbar.
Abb. 55 Ermittelte und zertifizierte Zinkgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/Standardaddition |
Abb. 56 Ermittelte und zertifizierte Cadmiumgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabw.; D-UV/Standardadd. |
Auch bei der Bleibestimmung (Abb. 57) machen sich Kontaminationen bei Aufschlußlösungen von Referenzmaterialien besonders bemerkbar, deren Pb-Gehalt unter 0,05 µg/g liegt. Da die Aufschlußlösungen bei diesem Aufschlußverfahren aufgrund der hohen Acidität in der Regel auf das zwei- bis vierfache verdünnt wurden, multiplizierte sich dieser Fehler und führt so bei diesen niedrigen Pb-Gehalten zu Wiederfindungsraten von über 200%, was durch eine Blindwertkorrektur nicht kompensiert werden konnte.
Für die Cadmium- und Kupferbestimmung hingegen war die Güte des Aufschlusses, was bereits bei der Messung ersichtlich war (s. Kapitel 9), der limitierende Faktor. Dies wird bei Cd-Gehalten unterhalb 0,03 µg/g, aber auch bei der Cu-Bestimmung einzelner Referenzmaterialien (z.B. GBW 8504, Cabbage) durch die hohe Standardabweichung erkennbar.
Abb. 57 Ermittelte und zertifizierte Bleigehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/Standardaddition |
Abb. 58 Ermittelte und zertifizierte Kupfergehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; D-UV/Standardaddition |
Durch den Einsatz des Mikrowellendruckaufschlusses mit anschließendem Eindampfen (MWE) der Aufschlußlösung (Kapitel 12.4.2) konnte die Güte der Aufschlüsse für die voltammetrische Messung verbessert und ein weiterer Anstieg der Präzision beobachtet werden (Abb. 59 - Abb. 62).
Die Optimierung der Arbeitsumgebung (Kapitel 11.1) sowie die in Kapitel 11 beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung möglicher Kontaminationsquellen wirken sich positiv auf das gesamte Verfahren aus, und es konnte auch bei der Bleibestimmung kein Trend für Mehrbefunde bei niedrigen Bleigehalten festgestellt werden. So konnte das mit einem Bleigehalt von 0,01 µg/g angegebene (nicht zertifizierte) Referenzmaterial SRM 1568 (Rice Flour) zu 0,014 µg/g mit einer Standardabweichung von 0,002 µg/g bestimmt werden.
Abb.59 Ermittelte und zertifizierte Zinkgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; MWE/Standardaddition |
Abb. 60 Ermittelte und zertifizierte Cadmiumgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabw.; MWE/Standardaddition |
Die ermittelten Ergebnisse und deren berechnete Standardabweichung sind innerhalb eines weiten Konzentrationsbereiches mit den zertifizierten Gehalten der Referenzmaterialien vergleichbar. Auch wenn die Standardabweichung der Cadmiumbefunde in den unteren Konzentrationsbereichen die zertifizierten Abweichungen überschreitet, so wird die Steigerung der Präzision gegenüber dem Druck/UV-Aufschlußverfahren bei der Kupferbestimmung besonders deutlich. Eine Richtwertüberschreitung von Cd und Pb um das Doppelte kann bei den eingesetzten Materialien sicher erkannt und von dem Richtwert unterschieden werden.
Bei einer mittleren Wiederfindungsrate für die Schwermetalle Zn, Cd, Pb und Cu in organischen Referenzmaterialien von 97 ± 7% (Einzelwerte s. Anhang) konnte die Voltammetrie im Routinebetrieb als Multielementmethode erfolgreich eingesetzten werden.
Abb. 61 Ermittelte und zertifizierte Bleigehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; MWE/Standardaddition |
Abb. 62 Ermittelte und zertifizierte Kupfergehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; MWE/Standardaddition |
Die Bestimmung von Ni und Co konnte erst durch den Einsatz des optimierten Mikrowellendruckaufschlußverfahrens erfolgreich voltammetrisch durchgeführt werden. Durch Eindampfen der Aufschlußlösung nach Mikrowellendruck-aufschluß auf das verbleibende Perchlorsäurevolumen (Kapitel 12.4.2) wurden zunächst die evtl. noch vorhandenen organischen Verbindungen aufoxidiert. Zudem konnte der zur Messung angestrebte pH-Wert von 9,2 mit konstanter Pufferzugabe unabhängig von der Verdünnung vollautomatisch (Kapitel 9.2.3) sicher eingestellt werden.
Die für diese Versuche zur Verfügung stehenden Referenzmaterialien mit zertifizierten oder angegebenen Gehalten konnten bis auf Nickel in Oyster Tissue (SRM1566a) mit guter Präzision und Wiederfindungsrate gemessen werden (s. Abb. 63 und Abb. 64).
Abb. 63 Ermittelte und zertifizierte Nickelgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung; MWE/Standardaddition |
Abb. 64 Ermittelte und zertifizierte Cobaltgehalte in Referenzmaterialien und Kontroll- standards [µg/l] sowie deren Standardabweichung, MWE/Standardaddition |
[185] Kirchgeßner M.; Reichlmayr-Lais, A. M.: (1983) Bedarf und Verwertung von Spurenelementen, in [186] S. 25.
[186] Kirchgeßner, M.: Ernährungsphysiologische Grundlagen der Spurenelement-versorgung, in Kirchgeßner, M. (Hrsg.): Spurenelemente und Ernährung, Wissenschaftliche Schriftenreihe der Ernährungsgesellschaften Deutsch-land, Österreich, Schweiz. Wissenschaftliche Verlagsges. Stuttgart 1990.
[187] Kieffer, F.: Metalle als lebensnotwendige Spurenelemente für Pflanzen, Tiere und Menschen (1984) in [186] S. 117.
[188] Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen: Umweltgutachten 1987, Kohlhammer GmbH, Stuttgart, Mainz (1988).
[189] Der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen: Derzeitige Situation und Trends der Belastung der Lebensmittel durch Fremdstoffe, Kohlhammer GmbH, Stuttgart, Mainz (1988).
[190] Umweltbundesamt Daten zur Umwelt 1988/89, Erich Schmidt GmbH & Co. , Berlin (1989).
[191] Brill V.; Kerndorff, H.; Schleyer, R.; Arneth, JD.; Milde, G.; Friesel, P.: Fallbeispiele für die Erfassung grundwassergefährdender Altablagerungen aus der Bundesrepublik Deutschland, WaBoLu, Heft 6 (1986) BGA, Berlin.
[192] Zumkley, H. (ed): Spurenelemente, Grundlagen-Äthiologie-Diagnose-Therapie, Georg Thieme, Stuttgart, New York (1983).
[193] Siegel, T.: Fundstellenverzeichnis von Beurteilungsgrundlagen für Schwermetalle in Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen Bedarfsgegenständen, Deutsche Lebensm. Runds. 79 (1983) 48.
[194] Siegel, T.: Fundstellenverzeichnis von Beurteilungsgrundlagen für Schwermetalle in Lebensmitteln, Kosmetika und sonstigen Bedarfsgegenständen, 1. Ergänzung 1984, Deutsche Lebensm. Rundsch. 80 (1984) 383.
[195] Siegel, T.: Fundstellenverzeichnis von Beurteilungsgrundlagen für Schwermetalle in Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen und angrenzenden Bereichen, 2. Ergänzung 1986, Deutsche Lebensm. Runds. 83 (1986) 113.
[196] Verordnung von Höchstmengen an Schadstoffen in Lebensmitteln (Schadstoff-Höchstmengenverordnung - SHmV) vom 23.03.1988, BGBl I:422.
[197] Trinkwasserverordnung - TrinkwV vom 22.03.1986, BGBl I:760.
[198] Wein-Verordnung i.d.F. der Bek. Vom 1.9. 1993, geändert durch MarkenrechtsreformG vom 25.10. 1994, BGBl. I, 3082, 3115.
[199] Kühn, T.: Umweltrelevante Rückstände, in Frede, W. (Hrsg.): Taschenbuch für Lebensmittelchemiker und –technologen, Springer-Verlag Berlin, Heidelberg, New York (1991).
[200] Weigert, P.; Blattmann, M.; Bruland, H.-G.; König, F.; Niermann, R.; Schauenburg, H.; Thomä, M.: “Meilenstein”-Bericht zum Forschungs-vorhaben “Bundesweites Monitoring” BGA/ZEBS, Berlin (1989).
[201] Gehalte von Schwermetallen, Nitrat und organischen Substanzen in den Lebensmitteln der Anlaufphase (Oktober 1988 - September 1989), Anlage zu [200].
[202] Keramik-Bedarfsgegenstände-Verordnung vom 21.03.1988, BGBl I: 393.
[203] DFG (1984) Rückstände und Verunreinigungen in Frauenmilch, Mitteilung XII der Kommission zur Prüfung von Rückständen in Lebensmitteln, Chemie, Weinheim.
[204] Weigert, P.: Umweltkontaminanten in: Grossklaus, D.: Rückstände in von Tieren stammenden Lebensmitteln, Paul Parey, Berlin, Hamburg (1989) S. 119.
[205] Weigert P.; Müller J.; Klein H.; Zufelde, K.P.; Hillebrand, J.: Arsen, Blei, Cadmium und Quecksilber in und auf Lebensmitteln, ZEBS-Hefte 1 (1984) BGA, Berlin.
[206] Ewers, U.; Merian, E.: Schutzvorschriften und Richtlinien betreffend Metalle und Metallverbindungen, in [95]
[207] MAK-Werte für Metalle und Metallverbindungen von 18 Ländern und WHO, in [95]
[208] Richtwerte für Schadstoffe in Lebensmitteln, BGBl 39 (1996) 193-194.
[209] Weigert, P.; Klein, H.: Warenkode für die amtliche Lebensmittelüberwachung, Verzehrserhebungen und Fremdstoff-berechnungen, I. Numerischer Katalog für Lebensmittel, ZEBS-Heft 2 (1984) BGA, Berlin.
[210] ZEBS-Hefte 1/1992 : Warenkode für die amtliche Lebensmittelüberwachung, Verzehrserhebungen und Fremdstoffberechnungen, I. Numerischer Katalog für Lebensmittel, (1992) BGA, Berlin.
[211] Richtwerte für Cadmium und Blei in Tintenfisch und -erzeugnissen (1987), Bundesgesundhbl.30:327.
[212] Weigert, P.:(1988) Schwermetalle in [188] S. 61
[213] Hapke, H.-J.: (1984) Metallbelastung von Futter- und Lebensmitteln, Akkumulationen in der Nahrungskette, in [95]
[214] Ostapczuk, P.; Stoeppler, M.; Dürbeck, H.W.: Present potential of electrochemical methods for metal determinatio in reference materials. Fresenius Z. Anal Chem 332 (1988) 662-665.
[215] Curdova, E.; Mohl, C.; Ostapczuk, P.: Quality control with CRMs for Trace element determination in candidate reference materials. Fresenius J. Anal Chem 345 (1993) 227-229.
[216] Kramer, G.N.; Pauwels, J.; Belliardo, J.J.: Preparation of biological and environmental reference materials at CBNM. Fresenius J. Anal Chem 345 (1993) 133-136.